» Kinder-Rabatt bei Grundstückserwerb
Seit dem 01.07.2007 bietet die Stadt Wolfenbüttel Bauwilligen mit Kindern beim Kauf eines selbstgenutzten Wohnbaugrundstückes aus einem städtischen Baugebiet einen Kinder-Rabatt an.
Dieser beträgt pro minderjährigem Kind 5,- je Quadratmeter, bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von maximal 10.000,- .
Dazu zählen auch alle Kinder, die innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages geboren werden.
Vorausgesetzt wird, dass - ebenfalls innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages - der Hauptwohnsitz in Wolfenbüttel genommen wird, was durch Vorlage der entsprechenden Meldebescheinigungen nachzuweisen ist.
Die Bewilligung des Kinder-Rabattes ist an den Bezug von Kindergeld gekoppelt. Hierfür ist die Vorlage des entsprechenden Kindergeldbescheides erforderlich.
Die Abrechnung erfolgt, sobald die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Für Erbbaugrundstücke gilt:
Frühestens nach 5 Jahren und spätestens mit Ablauf des 10. Jahres nach Beurkundung des Erbbaurechtsverhältnisses kann mit dem Erwerb des Grundstückes der o.g. Kinderrabatt beantragt werden.
Maßgeblich für die Gewährung ist hier jedoch die Lebenssituation zum Zeitpunkt der Antragstellung, eine Anrechnung ggf. später geborener Kinder findet nicht statt.
Auch hier ist der dauerhafte Hauptwohnsitz in Wolfenbüttel und der Kindergeldbezug als Voraussetzung nachzuweisen.